Zeugnis 1. Klasse: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 7. August 2015, 08:59 Uhr
In allen Bundesländern werden die Schüler autoamtisch vom 1. und das 2. Schuljahr versetzt. Da dies damit keinen Verwaltungsakt darstellt, werden die Zeugnisse nur gestempelt und nicht gesiegelt.